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Benötige eine Lesehilfe lt einer Trauungseintragung.
Es ist bei beiden Ehepartnern, folgendes eingrtragen, ev. H. Schl. v. 20.VIII 1929 bez. ev.H. Schl. v. 20.XII 1925.
Dies scheint bei mehreren Eintragungen auf, leider kann ich damit nichts anfangen.
LG. Fritz

http://www.matricula.data.icar-us.eu/php...626547&count=31
Vielleicht ist das der Heimatschein, den sie vorzeigen mußten? Da steht H. Sch. das ist das h, das wie ein l aussieht.
LG Uschi
Hallo Fritz!
Nur eine Vermutung:
Es könnte sich um folgende Abkürzungen handeln: „lt. H. Sch. v.“
= „ laut Heimatschein vom“
Der Buchstabe „t“ (bei „lt“) wird hier etwas ungewöhnlich geschrieben.
LG
Günter

Hallo,
...zuständig nach ...... laut Heimatschein vom
Gruß
Herbert
Ja, ich glaube Uschi hat Recht.
Ich lese ja auch statt dem "ev." eher ein "lt.".
Und nachdem das immer nach der Zuständigkeit kommt, gefolgt von einer Z.(iffer) nnn, ist das wohl wirklich soetwas in die Richtung.
lg

könnte aber auch ld. also lediger heißen
Hallo Uschi,
danke für Deine Hilfe.
Man lernt nie aus.
Fritz
Hallo Günter
auch Dir ein Danke.
Fritz
Hallo Herbert,
danke für Deine Hilfe,
Fritz
Hallo Klaus,
danke für die Hilfe.
Fritz

Ledig kann es nicht heißen, da der Schreiber ein normales "d" einsetzt: vgl. LinDorfer und NeufelDen.
Bei Hausbesitzer wird evident, dass sein "t" sehr gekünstelt und eben jener Buchstabe ist, den er sowohl bei
zusT. wie auch bei lT. verwendet.
Hallo Hans Martin,
danke für Deine Hilfe.
LG. Fritz